Ein drohendes Fahrverbot muss nicht automatisch das Ende Ihres Führerscheins bedeuten. In besonderen Fällen kann es verschoben, in ein Bußgeld umgewandelt oder sogar ganz vermieden werden. Solche Ausnahmen sind allerdings selten. Entscheidend ist, jetzt schnell zu handeln, alle Fristen einzuhalten und professionelle Unterstützung t in Anspruch zu nehmen
Wichtig: Das Fahrverbot wird durch einen Bußgeldbescheid angeordnet. Es ist entscheidend, innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des Bescheids Einspruch einzulegen, um die Möglichkeit zu wahren, das Fahrverbot zu vermeiden oder umzuwandeln.
Ein drohendes Fahrverbot in Berlin muss nicht das Ende Ihres Führerscheins sein. Mit meiner Erfahrung im Verkehrsrecht können wir Ihre Chancen prüfen, das Fahrverbot zu reduzieren oder zu vermeiden. Kontaktieren Sie mich jetzt und sichern Sie Ihren Führerschein!“
Mein Mandantenkreis als Fachanwältin für Verkehrsrecht in Berlin ist breit gefächert: Er reicht von Privatpersonen über engagierte Mittelständler und Taxiunternehmer bis hin zu lokalen Autohäusern, die ich in allen verkehrsrechtlichen Belangen kompetent berate. Meine Expertise unterstreiche ich als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht und ARAG-Vertragsanwältin.
Bei einem Fahrverbot in der Hauptstadt stehe ich als Ihr spezialisierter Anwalt an Ihrer Seite.
Ich überprüfe Messwerte, Protokolle und Zustellungen genau. Oft lassen sich Fehler finden, die das Fahrverbot evtl. verhindern können..
Berufliche, gesundheitliche oder finanzielle Härten? Ich zeige dem Gericht, dass eine Umwandlung in ein Bußgeld möglich ist.
Mit gezielter Verfahrensstrategie und Entlastungsbeweisen können Strafe und Fahrverbot ggfs. reduziert oder abgewendet werden.
AUSGEZEICHNET Basierend auf 79 Bewertungen Sina Beckmann2025-09-21Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. In der Tat eine Anwältin mit Herz und Verstand. Die Beratung war sehr professionell und angenehm. In einer Arbeitsrechtsangelegenheit habe ich durch Frau Spieß eine außergerichtliche Einigung erzielen können und war mit dem Ergebnis sehr zufrieden. Thomas Machmeier2025-09-18Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Soviel vorweg: Frau Spieß ist wirklich eine andere Liga, das kann ich aus Erfahrung sagen. Frau Spieß hatte mich in einem etwas komplexeren Verfahren vertreten, da es unglücklicherweise 2 Anklagepunkte gab. Bei dem einen Punkt gab Sie mir gute Hinweise die Sache aus der Welt zu schaffen und beim 2. Punkt hat Sie wirklich Ihre ganze Erfahrung mit einspielen lassen in der Korrespondenz mit der Staatsanwaltschaft. Was soll ich sagen? Sie hat es tatsächlich geschafft. Ihre Ausführungen waren wirklich gut und Sie kennt wirklich viele Angriffspunkte und geht alles durch. Man möchte Sie nicht zum Gegner haben, sie ist wirklich ein Alpha-Tier wie es im Buche steht und dennoch schützend zugleich. Natürlich ist Sie kein Übermensch, aber wenn es eine Möglichkeit gibt, dann findet sie diese. Wer Qualität möchte und die beste Vertretung geht hier hin. Vielen Dank auch ans Team und alles Gute! Jörg Ballentin2025-09-10Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich bin in absolut zufrieden und begeistert, daß meine Angelegenheit für mich ein positives Ende gefunden hat. Vom ersten Kontakt bis zum Entscheid war alles hervorragend, auch mit den Berichten zum Stand der Dinge. Es ist erfreulich, wenn man Hilfe in der Not von einem absoluten Profi erhält, der obendrein auch die richtige Empathie hat. Vom ersten Kontakt an fühlt man sich gut aufgehoben und das gilt auch für die Damen im Vorzimmer. Man will es nicht hoffen, aber bräuchte ich in ähnlicher Problematik wieder kompetente Hilfe, Frau Spieß ist mein erster Ansprechpartner!! Nochmals vielen Dank ! Jensn2025-08-05Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Frau Spieß ist eine ganz tolle Anwältin, die ich wärmstens jedem weiterempfehlen kann. Sie schafft es rechtliche Gegebenheiten verständlich zu erklären, nimmt sich Zeit und setzt sich für dein Recht ein. Dabei schreckt sie auch nicht vor großen Namen von Firmen zurück und gibt einem das Gefühl gegen alles gewappnet zu sein. Herzlichen Dank für Ihren Einsatz, ich wünsche Ihnen alles Gute und werde immer wiederkommen wenn ich rechtlichen Beistand benötige. Alex Dette2025-07-23Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Frau Spieß ist eine fachlich sehr kompetente und durchsetzungsstarke Anwältin. Sie hat mich und meinen Sohn in bereits mehrfachen Anliegen sehr zufriedenstellend unterstützt und fachlich beraten und konnte hier jeweils eine gute Einigung erzielen. Auch in einer anderen Sache haben wir sie daher zu Rate gezogen, wobei hier ein Ergebnis noch aussteht. Ich kann Frau Spieß daher auf jeden Fall uneingeschränkt weiterempfehlen und würde sie immer wieder in Anspruch nehmen. Jonas B.2025-06-20Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Die Beratung bei Frau Spieß fand in einer sehr entspannten und angenehmen Atmosphäre statt. Dank ihrem Engagement haben wir das gesetzte Ziel erreicht. Besonders beeindruckt hat mich die professionelle Vertretung auf absolutem Top-Niveau – genau so, wie man es sich nach Serien wie „Suits“ vorstellt. Ich habe mich rundum gut aufgehoben gefühlt und kann Frau Spieß ohne jegliche Bedenken weiterempfehlen! Inka2025-06-15Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Sehr empfehlenswert! Sie ist nicht nur eine super Anwältin sondern auch eine großartige Frau. Ich bin Ihr sehr dankbar für Ihre Unterstützung und Interesse, ich habe mich sehr aufgehoben gefühlt. Rico Kutz2025-01-04Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Vielen Dank an RA. Frau Spieß und Team. Ich habe mich gut informiert gefühlt und wurde bestmöglich vertreten, was am Ende zum gewünschten Erfolg geführt hat. - sehr professionell, sehr gut, sehr zufrieden
Viele Autofahrer verwechseln die Begriffe, dabei handelt es sich um zwei grundlegend unterschiedliche Maßnahmen:
Fahrverbot: Der Führerschein wird für ein bis drei Monate abgegeben. Nach Ablauf der Frist erhält man ihn automatisch zurück, ohne erneute Prüfung.
Führerscheinentzug: Die Fahrerlaubnis erlischt vollständig. Wer wieder fahren möchte, muss eine neue Fahrerlaubnis beantragen – in manchen Fällen auch eine MPU absolvieren.
Diese Unterscheidung ist entscheidend: Nur beim Fahrverbot gibt es Möglichkeiten, es abzumildern oder zu umgehen.
in Fahrverbot kann in folgenden Fällen ausgesprochen werden:
Geschwindigkeitsüberschreitungen
Außerorts ab 41 km/h zu schnell, innerorts ab 31 km/h
Bereits ab 26 km/h möglich bei Wiederholungsverstößen innerhalb von 12 Monaten
Verstöße an Ampeln
Überfahren einer roten Ampel > 1 Sekunde
Bei < 1 Sekunde nur bei Gefährdung oder Sachschaden
Alkohol & Drogen
Alkohol: 0,5–1,1 ‰
Fahren unter Drogeneinfluss
Handynutzung während der Fahrt
Nur bei Gefährdung oder Sachschaden
Abstandsverstöße
Bei über 100 km/h und Abstand < 3/10 des halben Tachowerts
Grundsätzlich besteht kein gesetzlicher Anspruch darauf, ein verhängtes Fahrverbot in eine Geldstrafe umzuwandeln. Gerichte entscheiden nur in Ausnahmefällen, wenn das Fahrverbot eine unzumutbare Härte bedeuten würde – etwa, wenn der Verlust des Führerscheins den Arbeitsplatz gefährdet.
Selbst dann ist die Umwandlung nicht garantiert. Oft lässt sich das Fahrverbot aber zeitlich besser planen, da es in der Regel innerhalb von vier Monaten angetreten werden muss (sofern in den letzten zwei Jahren kein anderes Fahrverbot vorlag). So kann der Zeitraum beispielsweise mit dem Urlaub kombiniert werden.
Wenn das Gericht einer Umwandlung zustimmt, wird das Bußgeld deutlich erhöht – meist auf das Zwei- bis Fünffache des ursprünglichen Betrags. Daher sollte vorher geprüft werden, ob die Zahlung finanziell möglich ist.
Tipp: Wer ein drohendes Fahrverbot vermeiden oder umwandeln möchte, sollte sich frühzeitig rechtlich beraten lassen. Mit der richtigen Begründung und Strategie können die Chancen steigen, den Führerschein zu behalten.
Wurde in den letzten 24 Monaten kein Fahrverbot verhängt und keine Umwandlung genehmigt, kann – bei Vorliegen eines Härtefalls und aller weiteren Voraussetzungen – erneut eine Umwandlung des Fahrverbots in ein Bußgeld beantragt werden.
Hat jedoch bereits innerhalb der letzten zwei Jahre eine Umwandlung oder ein Fahrverbot stattgefunden, liegt eine erneute Entscheidung im Ermessen des Gerichts. In der Praxis stehen die Chancen auf eine weitere Umwandlung jedoch eher schlecht.
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat entschieden, dass ein Fahrverbot nicht automatisch verhängt werden muss. Bei besonderen Härtefällen – etwa medizinischen Notfällen, hohem Alter oder geringem Einkommen – kann eine Person trotz Verkehrsverstoßes vom Fahrverbot befreit werden.
OLG Oldenburg (Beschluss vom 15.08.2024 – 2 ORbs 114/24).
In der Regel muss ein Fahrverbot innerhalb von vier Monaten angetreten werden, sofern in den letzten zwei Jahren kein anderes Fahrverbot verhängt wurde. Mit der richtigen Strategie lassen sich jedoch Härtefälle geltend machen, Fristen optimal nutzen oder in Einzelfällen sogar eine Umwandlung in ein Bußgeld erreichen.
Als erfahrener Verkehrsrechtsanwalt prüfe ich Ihre individuelle Situation und zeige Ihnen Ihre Chancen, das Fahrverbot zu umgehen oder zu reduzieren. Kontaktieren Sie mich jetzt für eine erste Beratung!
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Doreen Spieß
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