Berlin ist mit fast vier Millionen Einwohnern nicht nur die Hauptstadt, sondern auch ein Verkehrsknotenpunkt. Trotz des vielfältigen öffentlichen Nahverkehrs sind viele Berliner auf ihr eigenes Fahrzeug angewiesen. Gerade deshalb kann ein Bußgeldbescheid schnell zur ernsten Bedrohung werden. Er ist weit mehr als nur ein Ärgernis. Egal, ob es um Geschwindigkeitsüberschreitung, einen Rotlichtverstoß oder einen Abstandsverstoß geht: Droht Ihnen ein Fahrverbot oder eine hohe Geldstrafe, zählt jede Stunde.
Nach Zustellung des Bußgeldbescheids haben Sie nur 14 Tage Zeit, um Einspruch einzulegen. Verpassen Sie diese kurze Frist, wird der Bescheid rechtskräftig, und das Fahrverbot oder die Geldbuße ist kaum noch abzuwenden. Lassen Sie sich nicht entmutigen! Die Erfahrung zeigt, dass Bußgeldbescheide in Berlin und anderswo oft Fehler enthalten. Diese Fehler können Messungenauigkeiten bei Blitzern, fehlerhafte Eichprotokolle oder Formfehler im Bescheid selbst sein.
Häufig lassen sich drohende Fahrverbote umwandeln (z.B. in eine höhere Geldstrafe) oder die Punkte in Flensburg reduzieren – oft erreichen wir sogar die vollständige Einstellung des Verfahrens.
Von einem Bußgeld über Punkte in Flensburg bis hin zum Führerscheinverlust – je nach Verstoß kann es teuer werden. Besonders ärgerlich ist das für alle, die beruflich auf ihr Auto angewiesen sind. Mit mehr Aufmerksamkeit lassen sich solche Situationen leicht vermeiden. Mehr Infos hier:
Unsere Klientel in Berlin ist vielfältig: Sie umfasst Privatpersonen, engagierte Mittelständler und mutige Taxiunternehmer. Doch das ist noch nicht alles! Ich unterstütze auch die örtlichen Autohändler kompetent bei verkehrsrechtlichen Fragen. Als Fachanwältin für Verkehrsrecht in Berlin bin ich zudem Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht und ARAG-Vertragsanwältin.
Ihr Bußgeldbescheid in Berlin ist angreifbar: So entkommen Sie Punkten und Fahrverbot! Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten? Bevor Sie bezahlen, sollten Sie wissen: Die Bescheide der Behörden sind oft fehlerhaft und damit anfechtbar. Wir prüfen Ihren Bußgeldbescheid systematisch auf Schwachstellen in vier Bereichen, denn jeder Fehler kann das Verfahren kippen:
Wir prüfen, ob der Bescheid selbst juristisch korrekt erstellt wurde. Fehlen Pflichtangaben oder wurden Fristen falsch berechnet, kann dies zur Ungültigkeit führen.
Dies ist oft der entscheidende Punkt. Wir überprüfen Messprotokolle, Eichscheine und Schulungsnachweise. Messfehler bei mobilen Blitzern oder defekte Rotlichtanlagen sind häufige Angriffsflächen.
Wurde die Fahrereigenschaft korrekt festgestellt? Oft können wir nachweisen, dass der Fahrer verwechselt wurde oder die Identifizierung auf dem Foto unklar ist.
Wir legen dar, inwiefern die angewandten Rechtsnormen im Einzelfall nicht greifen oder eine Ausnahme zutrifft.
Sollte sich ein Fehler nicht direkt nachweisen lassen, arbeiten wir auf eine strategische Lösung hin: Wir können darauf hinarbeiten, eine Verjährung zu erreichen, indem wir das Verfahren in die Länge ziehen. Droht das Fahrverbot dennoch, verhandeln wir, um das Fahrverbot umzuwandeln – zum Beispiel in eine höhere Geldstrafe – und so Ihre Mobilität zu erhalten
AUSGEZEICHNET Basierend auf 79 Bewertungen Sina Beckmann2025-09-21Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. In der Tat eine Anwältin mit Herz und Verstand. Die Beratung war sehr professionell und angenehm. In einer Arbeitsrechtsangelegenheit habe ich durch Frau Spieß eine außergerichtliche Einigung erzielen können und war mit dem Ergebnis sehr zufrieden. Thomas Machmeier2025-09-18Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Soviel vorweg: Frau Spieß ist wirklich eine andere Liga, das kann ich aus Erfahrung sagen. Frau Spieß hatte mich in einem etwas komplexeren Verfahren vertreten, da es unglücklicherweise 2 Anklagepunkte gab. Bei dem einen Punkt gab Sie mir gute Hinweise die Sache aus der Welt zu schaffen und beim 2. Punkt hat Sie wirklich Ihre ganze Erfahrung mit einspielen lassen in der Korrespondenz mit der Staatsanwaltschaft. Was soll ich sagen? Sie hat es tatsächlich geschafft. Ihre Ausführungen waren wirklich gut und Sie kennt wirklich viele Angriffspunkte und geht alles durch. Man möchte Sie nicht zum Gegner haben, sie ist wirklich ein Alpha-Tier wie es im Buche steht und dennoch schützend zugleich. Natürlich ist Sie kein Übermensch, aber wenn es eine Möglichkeit gibt, dann findet sie diese. Wer Qualität möchte und die beste Vertretung geht hier hin. Vielen Dank auch ans Team und alles Gute! Jörg Ballentin2025-09-10Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich bin in absolut zufrieden und begeistert, daß meine Angelegenheit für mich ein positives Ende gefunden hat. Vom ersten Kontakt bis zum Entscheid war alles hervorragend, auch mit den Berichten zum Stand der Dinge. Es ist erfreulich, wenn man Hilfe in der Not von einem absoluten Profi erhält, der obendrein auch die richtige Empathie hat. Vom ersten Kontakt an fühlt man sich gut aufgehoben und das gilt auch für die Damen im Vorzimmer. Man will es nicht hoffen, aber bräuchte ich in ähnlicher Problematik wieder kompetente Hilfe, Frau Spieß ist mein erster Ansprechpartner!! Nochmals vielen Dank ! Jensn2025-08-05Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Frau Spieß ist eine ganz tolle Anwältin, die ich wärmstens jedem weiterempfehlen kann. Sie schafft es rechtliche Gegebenheiten verständlich zu erklären, nimmt sich Zeit und setzt sich für dein Recht ein. Dabei schreckt sie auch nicht vor großen Namen von Firmen zurück und gibt einem das Gefühl gegen alles gewappnet zu sein. Herzlichen Dank für Ihren Einsatz, ich wünsche Ihnen alles Gute und werde immer wiederkommen wenn ich rechtlichen Beistand benötige. Alex Dette2025-07-23Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Frau Spieß ist eine fachlich sehr kompetente und durchsetzungsstarke Anwältin. Sie hat mich und meinen Sohn in bereits mehrfachen Anliegen sehr zufriedenstellend unterstützt und fachlich beraten und konnte hier jeweils eine gute Einigung erzielen. Auch in einer anderen Sache haben wir sie daher zu Rate gezogen, wobei hier ein Ergebnis noch aussteht. Ich kann Frau Spieß daher auf jeden Fall uneingeschränkt weiterempfehlen und würde sie immer wieder in Anspruch nehmen. Jonas B.2025-06-20Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Die Beratung bei Frau Spieß fand in einer sehr entspannten und angenehmen Atmosphäre statt. Dank ihrem Engagement haben wir das gesetzte Ziel erreicht. Besonders beeindruckt hat mich die professionelle Vertretung auf absolutem Top-Niveau – genau so, wie man es sich nach Serien wie „Suits“ vorstellt. Ich habe mich rundum gut aufgehoben gefühlt und kann Frau Spieß ohne jegliche Bedenken weiterempfehlen! Inka2025-06-15Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Sehr empfehlenswert! Sie ist nicht nur eine super Anwältin sondern auch eine großartige Frau. Ich bin Ihr sehr dankbar für Ihre Unterstützung und Interesse, ich habe mich sehr aufgehoben gefühlt. Rico Kutz2025-01-04Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Vielen Dank an RA. Frau Spieß und Team. Ich habe mich gut informiert gefühlt und wurde bestmöglich vertreten, was am Ende zum gewünschten Erfolg geführt hat. - sehr professionell, sehr gut, sehr zufrieden
Wann sich ein Einspruch lohnen kann
Formale Fehler im Bescheid
Falsche Personalien, Kennzeichen oder Datum.
Keine oder fehlerhafte Begründung.
Der Bescheid wurde nicht ordnungsgemäß zugestellt.
Die Verjährungsfrist (meist 3 Monate) wurde überschritten.
Messfehler oder technische Ungenauigkeiten
Blitzer war nicht korrekt geeicht oder nicht richtig bedient.
Messfoto ist unscharf oder nicht eindeutig.
Du warst nicht der Fahrer, obwohl du Halter bist.
Unverhältnismäßige Sanktionen
Wenn der Bußgeldkatalog falsch angewendet wurde.
Wenn Punkte oder Fahrverbote nicht gerechtfertigt erscheinen.
Härtefälle
Wenn ein Fahrverbot existenzbedrohend wäre (z. B. bei Berufskraftfahrern).
In manchen Fällen kann das Fahrverbot gegen eine erhöhte Geldbuße umgewandelt werden.
(Ampel unter 1 Sekunde rot)
90 € Bußgeld
1 Punkt
Kein Fahrverbot
(Ampel länger als 1 Sekunde rot)
200 € Bußgeld
2 Punkte
1 Monat Fahrverbot
👉 Wenn zusätzlich Gefährdung oder Sachbeschädigung vorliegt:
bis 360 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
Punkte werden im Fahreignungsregister (Flensburg) eingetragen.
→ Ab 8 Punkten: Führerscheinentzug.
Toleranzabzug: Bei jeder Messung wird ein kleiner Wert (z. B. 3 km/h) abgezogen.
Einspruchsfrist: 14 Tage nach Zustellung des Bußgeldbescheids.
Außerorts:
Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
bis 10 km/h | 20 € | – | – |
11–15 km/h | 40 € | – | – |
16–20 km/h | 60 € | – | – |
21–25 km/h | 100 € | 1 | – |
26–30 km/h | 150 € | 1 | 1 Monat* |
31–40 km/h | 200 € | 1 | 1 Monat* |
41–50 km/h | 320 € | 2 | 1 Monat* |
über 50 km/h | ab 480 € | 2 | 2–3 Monate* |
Innerorts:
Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
bis 10 km/h | 30 € | – | – |
11–15 km/h | 50 € | – | – |
16–20 km/h | 70 € | – | – |
21–25 km/h | 115 € | 1 | – |
26–30 km/h | 180 € | 1 | 1 Monat* |
31–40 km/h | 260 € | 2 | 1 Monat* |
41–50 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat* |
über 50 km/h | ab 560 € | 2 | 2–3 Monate* |
Wenn Sie in Berlin mit dem Handy am Steuer erwischt werden, hängt die Strafe davon ab, ob du das Gerät nur kurz genutzt hast oder zusätzlich eine Gefährdung oder ein Unfall entstanden ist. Hier sind die aktuellen Bußgelder laut Bußgeldkatalog 2025:
Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Handy in der Hand während der Fahrt (z. B. Telefonieren, Tippen, Scrollen, Navigation einstellen) | 100 € | 1 Punkt | – |
Mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer | 150 € | 2 Punkte | 1 Monat |
Mit Sachbeschädigung (z. B. Unfall) | 200 € | 2 Punkte | 1 Monat |
Wiederholungstäter (mehrmals erwischt) | mögliches höheres Bußgeld + Fahrverbot | – | ✅ individuell |
Hier die wichtigsten Details:
Fristbeginn: Die Frist beginnt am Tag nach der Zustellung des Bußgeldbescheids.
Fristende: Der Einspruch muss innerhalb von 14 Tagen bei der zuständigen Behörde eingehen (nicht nur abgeschickt, sondern tatsächlich eingegangen sein).
Form:
Schriftlich (Brief oder Fax), oder
zur Niederschrift bei der Behörde.
Eine E-Mail reicht nur dann, wenn die Behörde ausdrücklich den elektronischen Weg zulässt (mit qualifizierter Signatur).
⚠️ Tipp:
Bewahren Sie unbedingt den Umschlag mit dem Poststempel auf – er dient oft als Nachweis, wann der Bescheid zugestellt wurde.
Rechtsanwaltskanzlei
Doreen Spieß
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