Es war nur ein kurzer Weg. Die Party war vorbei, die U-Bahn fuhr nicht mehr, und die Berliner Nacht war kalt. Sie dachten: „Merkt keiner.“ Dann blinkten die Blaulichter im Rückspiegel.
In diesem Moment bricht eine Lawine los: Ihr Führerschein ist weg, ein Strafverfahren droht, und die MPU steht bevor. Ein einziger Fehler aus Leichtsinn kann Sie in eine komplexe rechtliche Situation stürzen, in der Sie plötzlich Beschuldigter sind.
Als Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin setze ich genau hier an. Ich höre Ihre Geschichte, schütze Ihre Rechte und kämpfe darum, die drohenden Konsequenzen auf ein Minimum zu reduzieren. Wir kämpfen um jeden Promillewert und um Ihre Mobilität in der Stadt.
Warten Sie nicht. Rufen Sie mich jetzt an. Gemeinsam entwickeln wir eine Strategie, um aus dieser bösen Wendung wieder auf die richtige Spur zu kommen.
															Alkohol am Steuer in Berlin ist kein Kavaliersdelikt. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht prüfe ich jeden Fall individuell, fechte Messungen an und berate Sie zu MPU, Führerschein und möglichen Konsequenzen.“
Mein Mandantenkreis als Fachanwältin für Verkehrsrecht in Berlin ist breit gefächert: Er reicht von Privatpersonen über engagierte Mittelständler und Taxiunternehmer bis hin zu lokalen Autohäusern, die ich in allen verkehrsrechtlichen Belangen kompetent berate. Meine Expertise unterstreiche ich als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht und ARAG-Vertragsanwältin.
															Wenn Sie in Berlin wegen Alkohol am Steuer betroffen sind, zählt jede Minute. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht unterstütze ich Sie kompetent, schnell und individuell, um Ihre rechtlichen Möglichkeiten optimal zu nutzen. Ob Führerscheinentzug, Bußgeld oder Strafverfahren – ich stehe an Ihrer Seite und prüfe, wie Sie Ihre Chancen auf den Erhalt Ihres Führerscheins maximieren können.
AUSGEZEICHNET Basierend auf 79 Bewertungen Sina Beckmann2025-09-21Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. In der Tat eine Anwältin mit Herz und Verstand. Die Beratung war sehr professionell und angenehm. In einer Arbeitsrechtsangelegenheit habe ich durch Frau Spieß eine außergerichtliche Einigung erzielen können und war mit dem Ergebnis sehr zufrieden. Thomas Machmeier2025-09-18Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Soviel vorweg: Frau Spieß ist wirklich eine andere Liga, das kann ich aus Erfahrung sagen. Frau Spieß hatte mich in einem etwas komplexeren Verfahren vertreten, da es unglücklicherweise 2 Anklagepunkte gab. Bei dem einen Punkt gab Sie mir gute Hinweise die Sache aus der Welt zu schaffen und beim 2. Punkt hat Sie wirklich Ihre ganze Erfahrung mit einspielen lassen in der Korrespondenz mit der Staatsanwaltschaft. Was soll ich sagen? Sie hat es tatsächlich geschafft. Ihre Ausführungen waren wirklich gut und Sie kennt wirklich viele Angriffspunkte und geht alles durch. Man möchte Sie nicht zum Gegner haben, sie ist wirklich ein Alpha-Tier wie es im Buche steht und dennoch schützend zugleich. Natürlich ist Sie kein Übermensch, aber wenn es eine Möglichkeit gibt, dann findet sie diese. Wer Qualität möchte und die beste Vertretung geht hier hin. Vielen Dank auch ans Team und alles Gute! Jörg Ballentin2025-09-10Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich bin in absolut zufrieden und begeistert, daß meine Angelegenheit für mich ein positives Ende gefunden hat. Vom ersten Kontakt bis zum Entscheid war alles hervorragend, auch mit den Berichten zum Stand der Dinge. Es ist erfreulich, wenn man Hilfe in der Not von einem absoluten Profi erhält, der obendrein auch die richtige Empathie hat. Vom ersten Kontakt an fühlt man sich gut aufgehoben und das gilt auch für die Damen im Vorzimmer. Man will es nicht hoffen, aber bräuchte ich in ähnlicher Problematik wieder kompetente Hilfe, Frau Spieß ist mein erster Ansprechpartner!! Nochmals vielen Dank ! Jensn2025-08-05Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Frau Spieß ist eine ganz tolle Anwältin, die ich wärmstens jedem weiterempfehlen kann. Sie schafft es rechtliche Gegebenheiten verständlich zu erklären, nimmt sich Zeit und setzt sich für dein Recht ein. Dabei schreckt sie auch nicht vor großen Namen von Firmen zurück und gibt einem das Gefühl gegen alles gewappnet zu sein. Herzlichen Dank für Ihren Einsatz, ich wünsche Ihnen alles Gute und werde immer wiederkommen wenn ich rechtlichen Beistand benötige. Alex Dette2025-07-23Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Frau Spieß ist eine fachlich sehr kompetente und durchsetzungsstarke Anwältin. Sie hat mich und meinen Sohn in bereits mehrfachen Anliegen sehr zufriedenstellend unterstützt und fachlich beraten und konnte hier jeweils eine gute Einigung erzielen. Auch in einer anderen Sache haben wir sie daher zu Rate gezogen, wobei hier ein Ergebnis noch aussteht. Ich kann Frau Spieß daher auf jeden Fall uneingeschränkt weiterempfehlen und würde sie immer wieder in Anspruch nehmen. Jonas B.2025-06-20Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Die Beratung bei Frau Spieß fand in einer sehr entspannten und angenehmen Atmosphäre statt. Dank ihrem Engagement haben wir das gesetzte Ziel erreicht. Besonders beeindruckt hat mich die professionelle Vertretung auf absolutem Top-Niveau – genau so, wie man es sich nach Serien wie „Suits“ vorstellt. Ich habe mich rundum gut aufgehoben gefühlt und kann Frau Spieß ohne jegliche Bedenken weiterempfehlen! Inka2025-06-15Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Sehr empfehlenswert! Sie ist nicht nur eine super Anwältin sondern auch eine großartige Frau. Ich bin Ihr sehr dankbar für Ihre Unterstützung und Interesse, ich habe mich sehr aufgehoben gefühlt. Rico Kutz2025-01-04Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Vielen Dank an RA. Frau Spieß und Team. Ich habe mich gut informiert gefühlt und wurde bestmöglich vertreten, was am Ende zum gewünschten Erfolg geführt hat. - sehr professionell, sehr gut, sehr zufrieden
Die in Deutschland – und damit auch in Berlin – geltenden Promillegrenzen für das Autofahren sind:
0,0 Promille:
Dies gilt für Fahranfänger in der Probezeit.
Dies gilt für alle unter 21 Jahren, unabhängig davon, wie lange sie den Führerschein haben.
0,5 Promille:
Dies ist die allgemeine Grenze für alle anderen Fahrer (über 21 Jahren und außerhalb der Probezeit).
Das Fahren mit 0,5 Promille oder mehr gilt als Ordnungswidrigkeit und wird mit Bußgeld, Punkten in Flensburg und Fahrverbot bestraft, selbst wenn keine Fahrfehler vorliegen.
Ab 0,3 Promille:
Bereits ab diesem Wert kann eine Straftat vorliegen, wenn der Fahrer auffällig fährt (z. B. Schlangenlinien) oder einen Unfall verursacht. Man spricht hier von „relativer Fahruntüchtigkeit“.
Wichtig: Ab 1,1 Promille liegt in jedem Fall eine Straftat vor („absolute Fahruntüchtigkeit“), unabhängig davon, wie sicher man fährt.
Die Konsequenzen beim Fahren unter Alkoholeinfluss sind in Deutschland sehr streng und hängen stark vom gemessenen Promillewert, davon ab, ob Sie Fahranfänger sind, und ob Sie Ausfallerscheinungen zeigen oder einen Unfall verursachen.Hier ist eine Übersicht über die drohenden Strafen:
Für Fahranfänger in der Probezeit und Personen unter 21 Jahren gilt ein absolutes Alkoholverbot (0,0‰).
| Verstoß | Strafe | Punkte | Weitere Konsequenzen | 
| Erster Verstoß (schon bei geringen Mengen Alkohol) | 250 € Bußgeld | 1 Punkt | Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre, Anordnung eines Aufbauseminars (kostenpflichtig). | 
Unabhängig von Probezeit oder Alter:
| Verstoß | Strafe | Punkte | Weitere Konsequenzen | 
| 0,3 ‰ bis 1,09 ‰ mit Ausfallerscheinungen (z. B. Schlangenlinien, Unfall) | Straftat (Gefährdung des Straßenverkehrs) | 3 Punkte | Geld- oder Freiheitsstrafe, Führerscheinentzug (Entziehung der Fahrerlaubnis mit Sperrfrist von min. 6 Monaten). | 
Für Fahrer über 21 Jahren und außerhalb der Probezeit, wenn keine Ausfallerscheinungen vorliegen:
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | 
| 1. Mal (Ordnungswidrigkeit) | 500 € | 2 Punkte | 1 Monat | 
| 2. Mal (Wiederholung) | 1.000 € | 2 Punkte | 3 Monate | 
| 3. Mal (Wiederholung) | 1.500 € | 2 Punkte | 3 Monate | 
Unabhängig von Fahrfehlern oder Unfall – es liegt immer eine Straftat vor:
| Verstoß | Strafe | Punkte | Weitere Konsequenzen | 
| Ab 1,1 ‰ | Straftat (Trunkenheit im Verkehr) | 3 Punkte | Geld- oder Freiheitsstrafe, Führerscheinentzug (mit Sperrfrist von min. 6 Monaten). | 
| Ab 1,6 ‰ | Straftat | 3 Punkte | Zusätzlich droht die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) vor der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis. | 
Ja, die 0,0 ‰-Grenze gilt strikt für Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren in Deutschland.
Die sogenannte Null-Toleranz-Regel ist gesetzlich vorgeschrieben und gilt für zwei Personengruppen:
Fahranfänger in der Probezeit: Unabhängig vom Alter (die Probezeit dauert in der Regel zwei Jahre).
Personen unter 21 Jahren: Unabhängig davon, ob ihre Probezeit bereits abgelaufen ist.
Ein Verstoß gegen die 0,0 ‰-Grenze wird als schwerwiegende Ordnungswidrigkeit (A-Verstoß) gewertet und hat harte Konsequenzen:
Bußgeld: 250 Euro (Regelsatz).
Punkte: 1 Punkt in Flensburg.
Verlängerung der Probezeit: Die Probezeit verlängert sich automatisch um zwei weitere Jahre.
Aufbauseminar: Die Anordnung zur Teilnahme an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar ist Pflicht.
Sobald der Promillewert 0,5 ‰ oder sogar 1,1 ‰ erreicht, drohen darüber hinaus noch viel härtere Strafen wie Fahrverbote, höhere Bußgelder oder der Entzug der Fahrerlaubnis (siehe meine vorherige Antwort).
Bei einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,1 Promille oder mehr gilt die sogenannte absolute Fahruntüchtigkeit.
In diesem Fall wird das Fahren in Deutschland immer als eine Straftat (Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGB) angesehen, unabhängig davon, ob Sie auffällige Fahrfehler gezeigt oder einen Unfall verursacht haben.
Die Konsequenzen sind daher sehr schwerwiegend, und die Wahrscheinlichkeit, dass Sie Ihren Führerschein behalten können, ist extrem gering.
Führerscheinentzug (Entziehung der Fahrerlaubnis):
Dies ist die Regelfolge bei absoluter Fahruntüchtigkeit.
Der Führerschein wird Ihnen entzogen (nicht nur ein Fahrverbot verhängt).
Das Gericht legt eine Sperrfrist fest, in der Sie keine neue Fahrerlaubnis beantragen dürfen (mindestens 6 Monate, oft 9 bis 12 Monate oder länger).
Nach Ablauf der Sperrfrist müssen Sie die Fahrerlaubnis neu beantragen. Sie erhalten den alten Führerschein nicht automatisch zurück.
Geld- oder Freiheitsstrafe:
Sie werden zu einer Geldstrafe verurteilt, die in Tagessätzen (abhängig von Ihrem Nettoeinkommen) berechnet wird.
In besonders schweren Fällen oder bei Wiederholungstätern ist auch eine Freiheitsstrafe möglich.
Punkte in Flensburg:
3 Punkte werden in das Fahreignungsregister eingetragen.
Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU):
Ist der Promillewert 1,6 ‰ oder höher, wird die MPU in der Regel zwingend angeordnet, bevor Sie die Fahrerlaubnis neu erhalten.
Aber Achtung: Auch schon ab 1,1 ‰ kann die Führerscheinbehörde eine MPU anordnen, wenn Zweifel an Ihrer Fahreignung bestehen (z. B. bei bestimmten Verhaltensmustern oder Wiederholungen).
Für E-Scooter gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer, da sie als Kraftfahrzeuge gelten.
| Promillewert (Blutalkoholkonzentration – BAK) | Konsequenz (ab 21 Jahren und außerhalb der Probezeit) | 
| 0,0 ‰ | Absolutes Alkoholverbot für:<ul><li>Fahranfänger in der Probezeit</li><li>Fahrer unter 21 Jahren</li></ul> | 
| 0,3 ‰ | Straftat (Trunkenheit im Verkehr) möglich, wenn Sie durch Ausfallerscheinungen (z. B. Schlangenlinien, Unfall) auffällig werden. | 
| 0,5 ‰ bis 1,09 ‰ | Ordnungswidrigkeit (Trunkenheitsfahrt). Strafe: in der Regel mindestens 500 € Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot. | 
| Ab 1,1 ‰ | Straftat (Absolute Fahruntüchtigkeit). Strafe: Entziehung der Fahrerlaubnis, Geld- oder Freiheitsstrafe. In der Regel folgt die Anordnung einer MPU. | 
Für das Fahrrad (und Pedelecs mit Tretunterstützung bis 25 km/h) gelten höhere Promillegrenzen.
| Promillewert (Blutalkoholkonzentration – BAK) | Konsequenz | 
| 0,3 ‰ | Straftat (Relative Fahruntüchtigkeit) möglich, wenn Sie durch Ausfallerscheinungen oder einen Unfall auffällig werden. | 
| Ab 1,6 ‰ | Straftat (Absolute Fahruntüchtigkeit). Strafe: Geldstrafe (in der Regel in Höhe eines Monatsgehalts), 3 Punkte in Flensburg und die Anordnung einer MPU. Der Verlust des Pkw-Führerscheins ist die Folge, wenn die MPU nicht bestanden oder verweigert wird. | 
Die häufigsten Gründe für die Anordnung einer MPU lassen sich in folgende Bereiche unterteilen:
Hier gelten klare Grenzwerte, aber auch Ausnahmen:
Ab 1,6 Promille (Auto, Motorrad, Fahrrad, E-Scooter):
Die MPU ist in diesem Fall zwingend und wird immer angeordnet.
Zwischen 1,1 ‰ und 1,59 ‰ (Auto, Motorrad, E-Scooter):
Die MPU kann angeordnet werden, insbesondere wenn keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen festgestellt wurden (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts). Fehlen Ausfallerscheinungen trotz des hohen Wertes, deutet dies auf eine ungewöhnlich hohe Alkoholgewöhnung hin, was Zweifel an der Fahreignung begründet.
Wiederholte Alkoholfahrten:
Auch bei niedrigeren Werten (z. B. zweimal 0,5 ‰ oder mehr in kurzer Zeit) wird in der Regel eine MPU angeordnet.
Auffälligkeit bereits ab 0,3 ‰:
Wenn Sie mit einem Wert ab 0,3 ‰ durch Ausfallerscheinungen (z. B. Fahren in Schlangenlinien, Unfall) auffällig werden, kann im Einzelfall eine MPU gefordert werden.
Fahren unter Drogeneinfluss:
Die MPU wird in der Regel immer angeordnet, sobald die Fahrtüchtigkeit durch Drogen (auch Cannabis, Kokain, etc.) beeinträchtigt war oder bestimmte Nachweisgrenzen überschritten wurden.
Drogenbesitz oder -konsum außerhalb des Straßenverkehrs:
Auch der Besitz oder Konsum illegaler Drogen (z. B. Betäubungsmittelgesetz-Verstöße) außerhalb des Fahrens kann zur Anordnung einer MPU führen, wenn dadurch die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs in Frage gestellt wird.
Erreichen von 8 Punkten:
Wer 8 Punkte im Fahreignungsregister (Flensburg) erreicht, bekommt die Fahrerlaubnis entzogen und muss für die Neuerteilung eine MPU beibringen.
Erhebliche oder wiederholte Straftaten:
Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen oder auf ein hohes Aggressionspotenzial hindeuten (z. B. Nötigung, erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung, illegale Autorennen), können eine MPU nach sich ziehen.
															Rechtsanwaltskanzlei
Doreen Spieß
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