Ein drohendes Fahrverbot muss nicht automatisch das Ende Ihres Führerscheins bedeuten. In besonderen Fällen kann es verschoben, in ein Bußgeld umgewandelt oder sogar ganz vermieden werden. Solche Ausnahmen sind allerdings selten. Entscheidend ist, jetzt schnell zu handeln, alle Fristen einzuhalten und professionelle Unterstützung t in Anspruch zu nehmen
Wichtig: Das Fahrverbot wird durch einen Bußgeldbescheid angeordnet. Es ist entscheidend, innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des Bescheids Einspruch einzulegen, um die Möglichkeit zu wahren, das Fahrverbot zu vermeiden oder umzuwandeln.
Ein drohendes Fahrverbot in Berlin muss nicht das Ende Ihres Führerscheins sein. Mit meiner Erfahrung im Verkehrsrecht können wir Ihre Chancen prüfen, das Fahrverbot zu reduzieren oder zu vermeiden. Kontaktieren Sie mich jetzt und sichern Sie Ihren Führerschein!“
Mein Mandantenkreis als Fachanwältin für Verkehrsrecht in Berlin ist breit gefächert: Er reicht von Privatpersonen über engagierte Mittelständler und Taxiunternehmer bis hin zu lokalen Autohäusern, die ich in allen verkehrsrechtlichen Belangen kompetent berate. Meine Expertise unterstreiche ich als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht und ARAG-Vertragsanwältin.
Bei einem Fahrverbot in der Hauptstadt stehe ich als Ihr spezialisierter Anwalt an Ihrer Seite.
Ich überprüfe Messwerte, Protokolle und Zustellungen genau. Oft lassen sich Fehler finden, die das Fahrverbot evtl. verhindern können..
Berufliche, gesundheitliche oder finanzielle Härten? Ich zeige dem Gericht, dass eine Umwandlung in ein Bußgeld möglich ist.
Mit gezielter Verfahrensstrategie und Entlastungsbeweisen können Strafe und Fahrverbot ggfs. reduziert oder abgewendet werden.
AUSGEZEICHNET Basierend auf 87 Bewertungen Gepostet auf arash saber2025-12-29Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. ⭐⭐⭐⭐⭐ Ich möchte Frau Rechtsanwältin Doreen Spieß meinen herzlichsten Dank für ihre unermüdliche Unterstützung, ihre äußerst präzise Arbeitsweise und ihre hervorragende rechtliche Betreuung aussprechen. Ihre Begleitung in einem sehr komplexen rechtlichen Verfahren hat mir nicht nur Sicherheit und Vertrauen gegeben, sondern war auch entscheidend für den erfolgreichen Ausgang und den Sieg vor Gericht. Besonders hervorheben möchte ich ihre hohe fachliche Kompetenz, ihre langjährige Erfahrung, ihre Geduld sowie ihre klare, transparente und respektvolle Kommunikation. Die Zusammenarbeit war auf höchstem professionellem Niveau. Darüber hinaus schätze ich ihre menschliche Art, ihre Fairness und ihre Zuverlässigkeit während des gesamten Verfahrens sehr. Ich kann Frau Spieß uneingeschränkt als äußerst kompetente, engagierte und vertrauenswürdige Rechtsanwältin weiterempfehlen.Gepostet auf Iron Man2025-12-23Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Vielen Dank an Frau Spieß und ihr ganzes Team für die vertrauensvolle, professionelle und auch hartnäckige Arbeit, in meinen Verkehrsrechtsfall. Dieser wurde nun nach ca einen Jahr beendet ohne Klage vor dem Gericht. Ich kann die Kanzlei uneingeschränkt weiterempfehlen.Gepostet auf Axel Heubner2025-12-02Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Bei Frau Spieß hatte ich stets das Gefühl, dass sie sich mit Leib und Seele sowie mit ihrer ganzen Kompetenz und Energie meinem Fall widmet. Meine Ausgangslage war alles andere als einfach – umso beeindruckender das Feuerwerk an Argumenten, mit dem sie der Darstellung der Gegenseite begegnete und diese schließlich davon abhielt, meine Angelegenheit weiterzuverfolgen. Ich bin mehr als glücklich, Frau Spieß das Mandat für meinen kniffligen Fall anvertraut zu haben – sie hat mich brillant vertreten!Gepostet auf Sabine Ramm2025-12-02Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich möchte mich sehr herzlich bei Frau Spiess und Ihren Mitarbeiter der Kanzlei bedanken. Ich wurde sehr gut in meinem Fall beraten und begleitet. Frau Spiess ist kompetent und aufmerksam und Sie hat sich sehr für mich in meinem Fall eingesetzt. Sie weiß was sie sagt und lebt für Ihre Kanzlei und deren Mandanten. Ich werde die Kanzlei weiterempfehlen, da man hier in guten Händen ist und gut beraten wird. Vielen Dank : -).Gepostet auf Alex Dette2025-11-25Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Frau Spieß ist eine fachlich sehr kompetente und durchsetzungsstarke Anwältin. Sie hat mich und meinen Sohn bereits in mehreren Anliegen sehr zufriedenstellend unterstützt und fachlich beraten. Wir konnten in den verschiedensten Anliegen immer eine sehr guten Abschluss erzielen. Auch in einer anderen Sache (unberechtigte Schmerzensgeldforderung) hat Frau Spieß nach sehr guter Recherche und mit Biss den bestmöglichen Abschluss erzielen können. Auch ist sie sehr freundlich in ihrer Art und hält einen immer auf dem Laufenden. Ich kann Frau Spieß daher auf jeden Fall uneingeschränkt weiterempfehlen und würde sie immer wieder in Anspruch nehmen.Gepostet auf andre karkutt2025-11-17Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Sehr freundlich, schnell und kompetent sowie unkompliziert! Hier habe ich mich bestens Aufgehoben gefühlt! Der Service ist sehr gut und das Team hält engen Kontakt. Gerne immer wieder! Vielen Dank nochmals an die ganze Kanzlei. Andre KarkuttGepostet auf Stefanie Hadler2025-11-07Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich bin äußerst zufrieden mit der rechtlichen Vertretung im Bereich Verkehrsrecht. Mein Fall wurde erfolgreich abgeschlossen, und der gesamte Ablauf war schnell, transparent und unkompliziert. Die Kommunikation war stets freundlich und professionell. Eine klare Empfehlung für kompetente Rechtsberatung!Gepostet auf Eva-Maria Fuchs2025-10-30Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Eine sehr kompetente, einfühlsame und direkte Anwältin für Verkehrsrecht.Gepostet auf Dan Ber.2025-10-17Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Frau Spieß ist sehr kompetent, zuverlässig und freundlich – ich bin rundum zufrieden und kann sie uneingeschränkt weiterempfehlen!🙏🏻Gepostet auf Sina Beckmann2025-09-21Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. In der Tat eine Anwältin mit Herz und Verstand. Die Beratung war sehr professionell und angenehm. In einer Arbeitsrechtsangelegenheit habe ich durch Frau Spieß eine außergerichtliche Einigung erzielen können und war mit dem Ergebnis sehr zufrieden.
Viele Autofahrer verwechseln die Begriffe, dabei handelt es sich um zwei grundlegend unterschiedliche Maßnahmen:
Fahrverbot: Der Führerschein wird für ein bis drei Monate abgegeben. Nach Ablauf der Frist erhält man ihn automatisch zurück, ohne erneute Prüfung.
Führerscheinentzug: Die Fahrerlaubnis erlischt vollständig. Wer wieder fahren möchte, muss eine neue Fahrerlaubnis beantragen – in manchen Fällen auch eine MPU absolvieren.
Diese Unterscheidung ist entscheidend: Nur beim Fahrverbot gibt es Möglichkeiten, es abzumildern oder zu umgehen.
in Fahrverbot kann in folgenden Fällen ausgesprochen werden:
Geschwindigkeitsüberschreitungen
Außerorts ab 41 km/h zu schnell, innerorts ab 31 km/h
Bereits ab 26 km/h möglich bei Wiederholungsverstößen innerhalb von 12 Monaten
Verstöße an Ampeln
Überfahren einer roten Ampel > 1 Sekunde
Bei < 1 Sekunde nur bei Gefährdung oder Sachschaden
Alkohol & Drogen
Alkohol: 0,5–1,1 ‰
Fahren unter Drogeneinfluss
Handynutzung während der Fahrt
Nur bei Gefährdung oder Sachschaden
Abstandsverstöße
Bei über 100 km/h und Abstand < 3/10 des halben Tachowerts
Grundsätzlich besteht kein gesetzlicher Anspruch darauf, ein verhängtes Fahrverbot in eine Geldstrafe umzuwandeln. Gerichte entscheiden nur in Ausnahmefällen, wenn das Fahrverbot eine unzumutbare Härte bedeuten würde – etwa, wenn der Verlust des Führerscheins den Arbeitsplatz gefährdet.
Selbst dann ist die Umwandlung nicht garantiert. Oft lässt sich das Fahrverbot aber zeitlich besser planen, da es in der Regel innerhalb von vier Monaten angetreten werden muss (sofern in den letzten zwei Jahren kein anderes Fahrverbot vorlag). So kann der Zeitraum beispielsweise mit dem Urlaub kombiniert werden.
Wenn das Gericht einer Umwandlung zustimmt, wird das Bußgeld deutlich erhöht – meist auf das Zwei- bis Fünffache des ursprünglichen Betrags. Daher sollte vorher geprüft werden, ob die Zahlung finanziell möglich ist.
Tipp: Wer ein drohendes Fahrverbot vermeiden oder umwandeln möchte, sollte sich frühzeitig rechtlich beraten lassen. Mit der richtigen Begründung und Strategie können die Chancen steigen, den Führerschein zu behalten.
Wurde in den letzten 24 Monaten kein Fahrverbot verhängt und keine Umwandlung genehmigt, kann – bei Vorliegen eines Härtefalls und aller weiteren Voraussetzungen – erneut eine Umwandlung des Fahrverbots in ein Bußgeld beantragt werden.
Hat jedoch bereits innerhalb der letzten zwei Jahre eine Umwandlung oder ein Fahrverbot stattgefunden, liegt eine erneute Entscheidung im Ermessen des Gerichts. In der Praxis stehen die Chancen auf eine weitere Umwandlung jedoch eher schlecht.
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat entschieden, dass ein Fahrverbot nicht automatisch verhängt werden muss. Bei besonderen Härtefällen – etwa medizinischen Notfällen, hohem Alter oder geringem Einkommen – kann eine Person trotz Verkehrsverstoßes vom Fahrverbot befreit werden.
OLG Oldenburg (Beschluss vom 15.08.2024 – 2 ORbs 114/24).
In der Regel muss ein Fahrverbot innerhalb von vier Monaten angetreten werden, sofern in den letzten zwei Jahren kein anderes Fahrverbot verhängt wurde. Mit der richtigen Strategie lassen sich jedoch Härtefälle geltend machen, Fristen optimal nutzen oder in Einzelfällen sogar eine Umwandlung in ein Bußgeld erreichen.
Als erfahrener Verkehrsrechtsanwalt prüfe ich Ihre individuelle Situation und zeige Ihnen Ihre Chancen, das Fahrverbot zu umgehen oder zu reduzieren. Kontaktieren Sie mich jetzt für eine erste Beratung!
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Doreen Spieß
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