Berlin ist mit fast vier Millionen Einwohnern nicht nur die Hauptstadt, sondern auch ein Verkehrsknotenpunkt. Trotz des vielfältigen öffentlichen Nahverkehrs sind viele Berliner auf ihr eigenes Fahrzeug angewiesen. Gerade deshalb kann ein Bußgeldbescheid schnell zur ernsten Bedrohung werden. Er ist weit mehr als nur ein Ärgernis. Egal, ob es um Geschwindigkeitsüberschreitung, einen Rotlichtverstoß oder einen Abstandsverstoß geht: Droht Ihnen ein Fahrverbot oder eine hohe Geldstrafe, zählt jede Stunde.
Nach Zustellung des Bußgeldbescheids haben Sie nur 14 Tage Zeit, um Einspruch einzulegen. Verpassen Sie diese kurze Frist, wird der Bescheid rechtskräftig, und das Fahrverbot oder die Geldbuße ist kaum noch abzuwenden. Lassen Sie sich nicht entmutigen! Die Erfahrung zeigt, dass Bußgeldbescheide in Berlin und anderswo oft Fehler enthalten. Diese Fehler können Messungenauigkeiten bei Blitzern, fehlerhafte Eichprotokolle oder Formfehler im Bescheid selbst sein.
Häufig lassen sich drohende Fahrverbote umwandeln (z.B. in eine höhere Geldstrafe) oder die Punkte in Flensburg reduzieren – oft erreichen wir sogar die vollständige Einstellung des Verfahrens.
Von einem Bußgeld über Punkte in Flensburg bis hin zum Führerscheinverlust – je nach Verstoß kann es teuer werden. Besonders ärgerlich ist das für alle, die beruflich auf ihr Auto angewiesen sind. Mit mehr Aufmerksamkeit lassen sich solche Situationen leicht vermeiden. Mehr Infos hier:
Unsere Klientel in Berlin ist vielfältig: Sie umfasst Privatpersonen, engagierte Mittelständler und mutige Taxiunternehmer. Doch das ist noch nicht alles! Ich unterstütze auch die örtlichen Autohändler kompetent bei verkehrsrechtlichen Fragen. Als Fachanwältin für Verkehrsrecht in Berlin bin ich zudem Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht und ARAG-Vertragsanwältin.
Ihr Bußgeldbescheid in Berlin ist angreifbar: So entkommen Sie Punkten und Fahrverbot! Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten? Bevor Sie bezahlen, sollten Sie wissen: Die Bescheide der Behörden sind oft fehlerhaft und damit anfechtbar. Wir prüfen Ihren Bußgeldbescheid systematisch auf Schwachstellen in vier Bereichen, denn jeder Fehler kann das Verfahren kippen:
Wir prüfen, ob der Bescheid selbst juristisch korrekt erstellt wurde. Fehlen Pflichtangaben oder wurden Fristen falsch berechnet, kann dies zur Ungültigkeit führen.
Dies ist oft der entscheidende Punkt. Wir überprüfen Messprotokolle, Eichscheine und Schulungsnachweise. Messfehler bei mobilen Blitzern oder defekte Rotlichtanlagen sind häufige Angriffsflächen.
Wurde die Fahrereigenschaft korrekt festgestellt? Oft können wir nachweisen, dass der Fahrer verwechselt wurde oder die Identifizierung auf dem Foto unklar ist.
Wir legen dar, inwiefern die angewandten Rechtsnormen im Einzelfall nicht greifen oder eine Ausnahme zutrifft.
Sollte sich ein Fehler nicht direkt nachweisen lassen, arbeiten wir auf eine strategische Lösung hin: Wir können darauf hinarbeiten, eine Verjährung zu erreichen, indem wir das Verfahren in die Länge ziehen. Droht das Fahrverbot dennoch, verhandeln wir, um das Fahrverbot umzuwandeln – zum Beispiel in eine höhere Geldstrafe – und so Ihre Mobilität zu erhalten
AUSGEZEICHNET Basierend auf 87 Bewertungen Gepostet auf arash saber2025-12-29Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. ⭐⭐⭐⭐⭐ Ich möchte Frau Rechtsanwältin Doreen Spieß meinen herzlichsten Dank für ihre unermüdliche Unterstützung, ihre äußerst präzise Arbeitsweise und ihre hervorragende rechtliche Betreuung aussprechen. Ihre Begleitung in einem sehr komplexen rechtlichen Verfahren hat mir nicht nur Sicherheit und Vertrauen gegeben, sondern war auch entscheidend für den erfolgreichen Ausgang und den Sieg vor Gericht. Besonders hervorheben möchte ich ihre hohe fachliche Kompetenz, ihre langjährige Erfahrung, ihre Geduld sowie ihre klare, transparente und respektvolle Kommunikation. Die Zusammenarbeit war auf höchstem professionellem Niveau. Darüber hinaus schätze ich ihre menschliche Art, ihre Fairness und ihre Zuverlässigkeit während des gesamten Verfahrens sehr. Ich kann Frau Spieß uneingeschränkt als äußerst kompetente, engagierte und vertrauenswürdige Rechtsanwältin weiterempfehlen.Gepostet auf Iron Man2025-12-23Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Vielen Dank an Frau Spieß und ihr ganzes Team für die vertrauensvolle, professionelle und auch hartnäckige Arbeit, in meinen Verkehrsrechtsfall. Dieser wurde nun nach ca einen Jahr beendet ohne Klage vor dem Gericht. Ich kann die Kanzlei uneingeschränkt weiterempfehlen.Gepostet auf Axel Heubner2025-12-02Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Bei Frau Spieß hatte ich stets das Gefühl, dass sie sich mit Leib und Seele sowie mit ihrer ganzen Kompetenz und Energie meinem Fall widmet. Meine Ausgangslage war alles andere als einfach – umso beeindruckender das Feuerwerk an Argumenten, mit dem sie der Darstellung der Gegenseite begegnete und diese schließlich davon abhielt, meine Angelegenheit weiterzuverfolgen. Ich bin mehr als glücklich, Frau Spieß das Mandat für meinen kniffligen Fall anvertraut zu haben – sie hat mich brillant vertreten!Gepostet auf Sabine Ramm2025-12-02Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich möchte mich sehr herzlich bei Frau Spiess und Ihren Mitarbeiter der Kanzlei bedanken. Ich wurde sehr gut in meinem Fall beraten und begleitet. Frau Spiess ist kompetent und aufmerksam und Sie hat sich sehr für mich in meinem Fall eingesetzt. Sie weiß was sie sagt und lebt für Ihre Kanzlei und deren Mandanten. Ich werde die Kanzlei weiterempfehlen, da man hier in guten Händen ist und gut beraten wird. Vielen Dank : -).Gepostet auf Alex Dette2025-11-25Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Frau Spieß ist eine fachlich sehr kompetente und durchsetzungsstarke Anwältin. Sie hat mich und meinen Sohn bereits in mehreren Anliegen sehr zufriedenstellend unterstützt und fachlich beraten. Wir konnten in den verschiedensten Anliegen immer eine sehr guten Abschluss erzielen. Auch in einer anderen Sache (unberechtigte Schmerzensgeldforderung) hat Frau Spieß nach sehr guter Recherche und mit Biss den bestmöglichen Abschluss erzielen können. Auch ist sie sehr freundlich in ihrer Art und hält einen immer auf dem Laufenden. Ich kann Frau Spieß daher auf jeden Fall uneingeschränkt weiterempfehlen und würde sie immer wieder in Anspruch nehmen.Gepostet auf andre karkutt2025-11-17Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Sehr freundlich, schnell und kompetent sowie unkompliziert! Hier habe ich mich bestens Aufgehoben gefühlt! Der Service ist sehr gut und das Team hält engen Kontakt. Gerne immer wieder! Vielen Dank nochmals an die ganze Kanzlei. Andre KarkuttGepostet auf Stefanie Hadler2025-11-07Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich bin äußerst zufrieden mit der rechtlichen Vertretung im Bereich Verkehrsrecht. Mein Fall wurde erfolgreich abgeschlossen, und der gesamte Ablauf war schnell, transparent und unkompliziert. Die Kommunikation war stets freundlich und professionell. Eine klare Empfehlung für kompetente Rechtsberatung!Gepostet auf Eva-Maria Fuchs2025-10-30Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Eine sehr kompetente, einfühlsame und direkte Anwältin für Verkehrsrecht.Gepostet auf Dan Ber.2025-10-17Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Frau Spieß ist sehr kompetent, zuverlässig und freundlich – ich bin rundum zufrieden und kann sie uneingeschränkt weiterempfehlen!🙏🏻Gepostet auf Sina Beckmann2025-09-21Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. In der Tat eine Anwältin mit Herz und Verstand. Die Beratung war sehr professionell und angenehm. In einer Arbeitsrechtsangelegenheit habe ich durch Frau Spieß eine außergerichtliche Einigung erzielen können und war mit dem Ergebnis sehr zufrieden.
Wann sich ein Einspruch lohnen kann
Formale Fehler im Bescheid
Falsche Personalien, Kennzeichen oder Datum.
Keine oder fehlerhafte Begründung.
Der Bescheid wurde nicht ordnungsgemäß zugestellt.
Die Verjährungsfrist (meist 3 Monate) wurde überschritten.
Messfehler oder technische Ungenauigkeiten
Blitzer war nicht korrekt geeicht oder nicht richtig bedient.
Messfoto ist unscharf oder nicht eindeutig.
Du warst nicht der Fahrer, obwohl du Halter bist.
Unverhältnismäßige Sanktionen
Wenn der Bußgeldkatalog falsch angewendet wurde.
Wenn Punkte oder Fahrverbote nicht gerechtfertigt erscheinen.
Härtefälle
Wenn ein Fahrverbot existenzbedrohend wäre (z. B. bei Berufskraftfahrern).
In manchen Fällen kann das Fahrverbot gegen eine erhöhte Geldbuße umgewandelt werden.
(Ampel unter 1 Sekunde rot)
90 € Bußgeld
1 Punkt
Kein Fahrverbot
(Ampel länger als 1 Sekunde rot)
200 € Bußgeld
2 Punkte
1 Monat Fahrverbot
👉 Wenn zusätzlich Gefährdung oder Sachbeschädigung vorliegt:
bis 360 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
Punkte werden im Fahreignungsregister (Flensburg) eingetragen.
→ Ab 8 Punkten: Führerscheinentzug.
Toleranzabzug: Bei jeder Messung wird ein kleiner Wert (z. B. 3 km/h) abgezogen.
Einspruchsfrist: 14 Tage nach Zustellung des Bußgeldbescheids.
Außerorts:
| Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| bis 10 km/h | 20 € | – | – |
| 11–15 km/h | 40 € | – | – |
| 16–20 km/h | 60 € | – | – |
| 21–25 km/h | 100 € | 1 | – |
| 26–30 km/h | 150 € | 1 | 1 Monat* |
| 31–40 km/h | 200 € | 1 | 1 Monat* |
| 41–50 km/h | 320 € | 2 | 1 Monat* |
| über 50 km/h | ab 480 € | 2 | 2–3 Monate* |
Innerorts:
| Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| bis 10 km/h | 30 € | – | – |
| 11–15 km/h | 50 € | – | – |
| 16–20 km/h | 70 € | – | – |
| 21–25 km/h | 115 € | 1 | – |
| 26–30 km/h | 180 € | 1 | 1 Monat* |
| 31–40 km/h | 260 € | 2 | 1 Monat* |
| 41–50 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat* |
| über 50 km/h | ab 560 € | 2 | 2–3 Monate* |
Wenn Sie in Berlin mit dem Handy am Steuer erwischt werden, hängt die Strafe davon ab, ob du das Gerät nur kurz genutzt hast oder zusätzlich eine Gefährdung oder ein Unfall entstanden ist. Hier sind die aktuellen Bußgelder laut Bußgeldkatalog 2025:
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Handy in der Hand während der Fahrt (z. B. Telefonieren, Tippen, Scrollen, Navigation einstellen) | 100 € | 1 Punkt | – |
| Mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer | 150 € | 2 Punkte | 1 Monat |
| Mit Sachbeschädigung (z. B. Unfall) | 200 € | 2 Punkte | 1 Monat |
| Wiederholungstäter (mehrmals erwischt) | mögliches höheres Bußgeld + Fahrverbot | – | ✅ individuell |
Hier die wichtigsten Details:
Fristbeginn: Die Frist beginnt am Tag nach der Zustellung des Bußgeldbescheids.
Fristende: Der Einspruch muss innerhalb von 14 Tagen bei der zuständigen Behörde eingehen (nicht nur abgeschickt, sondern tatsächlich eingegangen sein).
Form:
Schriftlich (Brief oder Fax), oder
zur Niederschrift bei der Behörde.
Eine E-Mail reicht nur dann, wenn die Behörde ausdrücklich den elektronischen Weg zulässt (mit qualifizierter Signatur).
⚠️ Tipp:
Bewahren Sie unbedingt den Umschlag mit dem Poststempel auf – er dient oft als Nachweis, wann der Bescheid zugestellt wurde.
Rechtsanwaltskanzlei
Doreen Spieß
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