Verkehrsrecht


Verkehrsunfälle gehören leider häufig zum Alltag. Wer in einen Unfall verwickelt wird, kämpft dabei häufig nicht nur mit dem Blechschaden, der Schuldfrage, den Kosten und den Versicherungsproblemen, sondern benötigt auch Zeit, um körperliche und/oder seelische Verletzungen zu verarbeiten. Darüber hinaus muss vieles kurzfristig organisiert oder beantragt werden, z.B. Mietwagen, Schmerzensgeld, Verdienstausfall oder auch die Herausgabe der Fahrerlaubnis.

Verkehrsverstöße

Eine Geschwindigkeitsbegrenzung ist schnell übersehen, und schon gibt es Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg und es droht sogar ein Fahrverbot. Auch andere Verkehrsverstöße, z.B. Unterschreitung des Sicherheitsabstandes, ein überfahrenes Rotlicht oder falsche Beladung können mit Punkten, Geldbußen oder Führerscheinmaßnahmen geahndet werden. Unangenehm ist dies für alle Autofahrer, geradezu katastrophal jedoch für Berufskraftfahrer und deren Familien. Für Berufskraftfahrer spielt zudem häufig die Frage von Überladung oder Lenkzeitüberschreitung eine große Rolle. Auch Fragestellungen der Fahreignung, z.B. bei Alkohol- oder Drogenproblemen, Erkrankungen wie Epilepsie o.ä. gehören zum Verkehrsrecht. Wie kann man dem Fahrerlaubnisentzug entgehen bei drohenden 8 Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg? Wann ist ein Aufbauseminar oder eine verkehrspsychologische Beratung ratsam?

Verkehrsrecht und Arbeitsrecht

Aus der verkehrsrechtlichen Problematik wird schnell auch eine arbeitsrechtliche und mitunter sogar eine existenzielle. Der Entzug der Fahrerlaubnis ist bei Arbeitnehmern, die ohne Führerschein die arbeitsvertraglich geschuldete Leistung nicht erbringen können, ein Kündigungsgrund. Häufig denkt der Arbeitgeber dann sogar an eine fristlose Kündigung.

Als Rechtsanwältin habe ich mich auf den Gebiet des Verkehrsrechts und des Arbeitsrechts spezialisiert und stehe Ihnen gern beratend und als Ihre kompetente Rechtsvertretung vor Behörden, vor Gericht oder gegenüber Dritten zur Seite.

Vermeidung oder Verminderung drohender Sanktionen und Strafen

Das Verkehrsrecht umfasst zum einen die Verteidigung des Mandanten in Verkehrsordnungswidrigkeiten- und Bußgeldverfahren (z.B. Rotlicht-, Geschwindigkeits-, oder Überholverbotsverstöße, Unterschreitung des Sicherheitsabstandes auf Autobahnen, Verstöße gegen die Vorfahrtsregelung), aber auch im Verkehrsstrafverfahren (z.B. Körperverletzung oder fahrlässige Tötung, Unfallflucht, Nötigung im Straßenverkehr, Beleidigung von Privat- oder Amtspersonen, Trunkenheit im Verkehr, Drogendelikte, Straßenverkehrsgefährdung, Fahren ohne Fahrerlaubnis). Hier drohen empfindliche Geldstrafen, Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg, Fahrverbot, Entzug der Fahrerlaubnis und in Einzelfällen sogar Freiheitsstrafen.

Verkehrszivilrecht, Unfall, Versicherung

Ein weiterer wesentlicher Teil des Verkehrsrechts ist zudem das Verkehrszivilrecht, also die Regulierung von Verkehrsunfällen (Personen- und/oder Sachschäden) und deren Folgen. Deshalb befasse ich mich im Verkehrsrecht auch mit allen versicherungsrechtlichen Fragen rund um die Kraftfahrtversicherung (die Haftpflichtversicherung, Teilkaskoversicherung, Vollkaskoversicherung und die Unfallversicherung).

Rufen Sie an! Ich berate Sie gern und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche!


Rufen Sie mich an unter  030-65497778  oder schreiben Sie mir hier

Meine Kanzlei befindet sich in der Altstadt von Berlin Köpenick im Stadtbezirk Köpenick-Treptow. Ich vertrete Sie jedoch nicht nur hier und im angrenzenden Neukölln, Friedrichshain-Kreuzberg, Lichtenberg und Marzahn-Hellersdorf. Auch wenn Sie in anderen Stadtbezirken von Berlin wohnen, können Sie sich natürlich gern an mich wenden. Aber nicht nur in Berlin, sondern auch deutschlandweit vertreten ich Sie. Ein persönliches Erscheinen in meiner Anwaltskanzlei ist in vielen Fällen hierfür nicht zwingend erforderlich. Die notwendige Kommunikation kann grundsätzlich immer auch zeitsparend über die üblichen Medien wie Telefon, Telefax, E-Mail oder Brief erfolgen.