Es war nur ein kurzer Weg. Die Party war vorbei, die U-Bahn fuhr nicht mehr, und die Berliner Nacht war kalt. Sie dachten: „Merkt keiner.“ Dann blinkten die Blaulichter im Rückspiegel.
In diesem Moment bricht eine Lawine los: Ihr Führerschein ist weg, ein Strafverfahren droht, und die MPU steht bevor. Ein einziger Fehler aus Leichtsinn kann Sie in eine komplexe rechtliche Situation stürzen, in der Sie plötzlich Beschuldigter sind.
Als Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin setze ich genau hier an. Ich höre Ihre Geschichte, schütze Ihre Rechte und kämpfe darum, die drohenden Konsequenzen auf ein Minimum zu reduzieren. Wir kämpfen um jeden Promillewert und um Ihre Mobilität in der Stadt.
Warten Sie nicht. Rufen Sie mich jetzt an. Gemeinsam entwickeln wir eine Strategie, um aus dieser bösen Wendung wieder auf die richtige Spur zu kommen.
Alkohol am Steuer in Berlin ist kein Kavaliersdelikt. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht prüfe ich jeden Fall individuell, fechte Messungen an und berate Sie zu MPU, Führerschein und möglichen Konsequenzen.“
Mein Mandantenkreis als Fachanwältin für Verkehrsrecht in Berlin ist breit gefächert: Er reicht von Privatpersonen über engagierte Mittelständler und Taxiunternehmer bis hin zu lokalen Autohäusern, die ich in allen verkehrsrechtlichen Belangen kompetent berate. Meine Expertise unterstreiche ich als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht und ARAG-Vertragsanwältin.
Wenn Sie in Berlin wegen Alkohol am Steuer betroffen sind, zählt jede Minute. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht unterstütze ich Sie kompetent, schnell und individuell, um Ihre rechtlichen Möglichkeiten optimal zu nutzen. Ob Führerscheinentzug, Bußgeld oder Strafverfahren – ich stehe an Ihrer Seite und prüfe, wie Sie Ihre Chancen auf den Erhalt Ihres Führerscheins maximieren können.
AUSGEZEICHNET Basierend auf 87 Bewertungen Gepostet auf arash saber2025-12-29Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. ⭐⭐⭐⭐⭐ Ich möchte Frau Rechtsanwältin Doreen Spieß meinen herzlichsten Dank für ihre unermüdliche Unterstützung, ihre äußerst präzise Arbeitsweise und ihre hervorragende rechtliche Betreuung aussprechen. Ihre Begleitung in einem sehr komplexen rechtlichen Verfahren hat mir nicht nur Sicherheit und Vertrauen gegeben, sondern war auch entscheidend für den erfolgreichen Ausgang und den Sieg vor Gericht. Besonders hervorheben möchte ich ihre hohe fachliche Kompetenz, ihre langjährige Erfahrung, ihre Geduld sowie ihre klare, transparente und respektvolle Kommunikation. Die Zusammenarbeit war auf höchstem professionellem Niveau. Darüber hinaus schätze ich ihre menschliche Art, ihre Fairness und ihre Zuverlässigkeit während des gesamten Verfahrens sehr. Ich kann Frau Spieß uneingeschränkt als äußerst kompetente, engagierte und vertrauenswürdige Rechtsanwältin weiterempfehlen.Gepostet auf Iron Man2025-12-23Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Vielen Dank an Frau Spieß und ihr ganzes Team für die vertrauensvolle, professionelle und auch hartnäckige Arbeit, in meinen Verkehrsrechtsfall. Dieser wurde nun nach ca einen Jahr beendet ohne Klage vor dem Gericht. Ich kann die Kanzlei uneingeschränkt weiterempfehlen.Gepostet auf Axel Heubner2025-12-02Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Bei Frau Spieß hatte ich stets das Gefühl, dass sie sich mit Leib und Seele sowie mit ihrer ganzen Kompetenz und Energie meinem Fall widmet. Meine Ausgangslage war alles andere als einfach – umso beeindruckender das Feuerwerk an Argumenten, mit dem sie der Darstellung der Gegenseite begegnete und diese schließlich davon abhielt, meine Angelegenheit weiterzuverfolgen. Ich bin mehr als glücklich, Frau Spieß das Mandat für meinen kniffligen Fall anvertraut zu haben – sie hat mich brillant vertreten!Gepostet auf Sabine Ramm2025-12-02Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich möchte mich sehr herzlich bei Frau Spiess und Ihren Mitarbeiter der Kanzlei bedanken. Ich wurde sehr gut in meinem Fall beraten und begleitet. Frau Spiess ist kompetent und aufmerksam und Sie hat sich sehr für mich in meinem Fall eingesetzt. Sie weiß was sie sagt und lebt für Ihre Kanzlei und deren Mandanten. Ich werde die Kanzlei weiterempfehlen, da man hier in guten Händen ist und gut beraten wird. Vielen Dank : -).Gepostet auf Alex Dette2025-11-25Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Frau Spieß ist eine fachlich sehr kompetente und durchsetzungsstarke Anwältin. Sie hat mich und meinen Sohn bereits in mehreren Anliegen sehr zufriedenstellend unterstützt und fachlich beraten. Wir konnten in den verschiedensten Anliegen immer eine sehr guten Abschluss erzielen. Auch in einer anderen Sache (unberechtigte Schmerzensgeldforderung) hat Frau Spieß nach sehr guter Recherche und mit Biss den bestmöglichen Abschluss erzielen können. Auch ist sie sehr freundlich in ihrer Art und hält einen immer auf dem Laufenden. Ich kann Frau Spieß daher auf jeden Fall uneingeschränkt weiterempfehlen und würde sie immer wieder in Anspruch nehmen.Gepostet auf andre karkutt2025-11-17Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Sehr freundlich, schnell und kompetent sowie unkompliziert! Hier habe ich mich bestens Aufgehoben gefühlt! Der Service ist sehr gut und das Team hält engen Kontakt. Gerne immer wieder! Vielen Dank nochmals an die ganze Kanzlei. Andre KarkuttGepostet auf Stefanie Hadler2025-11-07Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich bin äußerst zufrieden mit der rechtlichen Vertretung im Bereich Verkehrsrecht. Mein Fall wurde erfolgreich abgeschlossen, und der gesamte Ablauf war schnell, transparent und unkompliziert. Die Kommunikation war stets freundlich und professionell. Eine klare Empfehlung für kompetente Rechtsberatung!Gepostet auf Eva-Maria Fuchs2025-10-30Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Eine sehr kompetente, einfühlsame und direkte Anwältin für Verkehrsrecht.Gepostet auf Dan Ber.2025-10-17Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Frau Spieß ist sehr kompetent, zuverlässig und freundlich – ich bin rundum zufrieden und kann sie uneingeschränkt weiterempfehlen!🙏🏻Gepostet auf Sina Beckmann2025-09-21Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. In der Tat eine Anwältin mit Herz und Verstand. Die Beratung war sehr professionell und angenehm. In einer Arbeitsrechtsangelegenheit habe ich durch Frau Spieß eine außergerichtliche Einigung erzielen können und war mit dem Ergebnis sehr zufrieden.
Die in Deutschland – und damit auch in Berlin – geltenden Promillegrenzen für das Autofahren sind:
0,0 Promille:
Dies gilt für Fahranfänger in der Probezeit.
Dies gilt für alle unter 21 Jahren, unabhängig davon, wie lange sie den Führerschein haben.
0,5 Promille:
Dies ist die allgemeine Grenze für alle anderen Fahrer (über 21 Jahren und außerhalb der Probezeit).
Das Fahren mit 0,5 Promille oder mehr gilt als Ordnungswidrigkeit und wird mit Bußgeld, Punkten in Flensburg und Fahrverbot bestraft, selbst wenn keine Fahrfehler vorliegen.
Ab 0,3 Promille:
Bereits ab diesem Wert kann eine Straftat vorliegen, wenn der Fahrer auffällig fährt (z. B. Schlangenlinien) oder einen Unfall verursacht. Man spricht hier von „relativer Fahruntüchtigkeit“.
Wichtig: Ab 1,1 Promille liegt in jedem Fall eine Straftat vor („absolute Fahruntüchtigkeit“), unabhängig davon, wie sicher man fährt.
Die Konsequenzen beim Fahren unter Alkoholeinfluss sind in Deutschland sehr streng und hängen stark vom gemessenen Promillewert, davon ab, ob Sie Fahranfänger sind, und ob Sie Ausfallerscheinungen zeigen oder einen Unfall verursachen.Hier ist eine Übersicht über die drohenden Strafen:
Für Fahranfänger in der Probezeit und Personen unter 21 Jahren gilt ein absolutes Alkoholverbot (0,0‰).
| Verstoß | Strafe | Punkte | Weitere Konsequenzen |
| Erster Verstoß (schon bei geringen Mengen Alkohol) | 250 € Bußgeld | 1 Punkt | Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre, Anordnung eines Aufbauseminars (kostenpflichtig). |
Unabhängig von Probezeit oder Alter:
| Verstoß | Strafe | Punkte | Weitere Konsequenzen |
| 0,3 ‰ bis 1,09 ‰ mit Ausfallerscheinungen (z. B. Schlangenlinien, Unfall) | Straftat (Gefährdung des Straßenverkehrs) | 3 Punkte | Geld- oder Freiheitsstrafe, Führerscheinentzug (Entziehung der Fahrerlaubnis mit Sperrfrist von min. 6 Monaten). |
Für Fahrer über 21 Jahren und außerhalb der Probezeit, wenn keine Ausfallerscheinungen vorliegen:
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
| 1. Mal (Ordnungswidrigkeit) | 500 € | 2 Punkte | 1 Monat |
| 2. Mal (Wiederholung) | 1.000 € | 2 Punkte | 3 Monate |
| 3. Mal (Wiederholung) | 1.500 € | 2 Punkte | 3 Monate |
Unabhängig von Fahrfehlern oder Unfall – es liegt immer eine Straftat vor:
| Verstoß | Strafe | Punkte | Weitere Konsequenzen |
| Ab 1,1 ‰ | Straftat (Trunkenheit im Verkehr) | 3 Punkte | Geld- oder Freiheitsstrafe, Führerscheinentzug (mit Sperrfrist von min. 6 Monaten). |
| Ab 1,6 ‰ | Straftat | 3 Punkte | Zusätzlich droht die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) vor der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis. |
Ja, die 0,0 ‰-Grenze gilt strikt für Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren in Deutschland.
Die sogenannte Null-Toleranz-Regel ist gesetzlich vorgeschrieben und gilt für zwei Personengruppen:
Fahranfänger in der Probezeit: Unabhängig vom Alter (die Probezeit dauert in der Regel zwei Jahre).
Personen unter 21 Jahren: Unabhängig davon, ob ihre Probezeit bereits abgelaufen ist.
Ein Verstoß gegen die 0,0 ‰-Grenze wird als schwerwiegende Ordnungswidrigkeit (A-Verstoß) gewertet und hat harte Konsequenzen:
Bußgeld: 250 Euro (Regelsatz).
Punkte: 1 Punkt in Flensburg.
Verlängerung der Probezeit: Die Probezeit verlängert sich automatisch um zwei weitere Jahre.
Aufbauseminar: Die Anordnung zur Teilnahme an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar ist Pflicht.
Sobald der Promillewert 0,5 ‰ oder sogar 1,1 ‰ erreicht, drohen darüber hinaus noch viel härtere Strafen wie Fahrverbote, höhere Bußgelder oder der Entzug der Fahrerlaubnis (siehe meine vorherige Antwort).
Bei einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,1 Promille oder mehr gilt die sogenannte absolute Fahruntüchtigkeit.
In diesem Fall wird das Fahren in Deutschland immer als eine Straftat (Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGB) angesehen, unabhängig davon, ob Sie auffällige Fahrfehler gezeigt oder einen Unfall verursacht haben.
Die Konsequenzen sind daher sehr schwerwiegend, und die Wahrscheinlichkeit, dass Sie Ihren Führerschein behalten können, ist extrem gering.
Führerscheinentzug (Entziehung der Fahrerlaubnis):
Dies ist die Regelfolge bei absoluter Fahruntüchtigkeit.
Der Führerschein wird Ihnen entzogen (nicht nur ein Fahrverbot verhängt).
Das Gericht legt eine Sperrfrist fest, in der Sie keine neue Fahrerlaubnis beantragen dürfen (mindestens 6 Monate, oft 9 bis 12 Monate oder länger).
Nach Ablauf der Sperrfrist müssen Sie die Fahrerlaubnis neu beantragen. Sie erhalten den alten Führerschein nicht automatisch zurück.
Geld- oder Freiheitsstrafe:
Sie werden zu einer Geldstrafe verurteilt, die in Tagessätzen (abhängig von Ihrem Nettoeinkommen) berechnet wird.
In besonders schweren Fällen oder bei Wiederholungstätern ist auch eine Freiheitsstrafe möglich.
Punkte in Flensburg:
3 Punkte werden in das Fahreignungsregister eingetragen.
Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU):
Ist der Promillewert 1,6 ‰ oder höher, wird die MPU in der Regel zwingend angeordnet, bevor Sie die Fahrerlaubnis neu erhalten.
Aber Achtung: Auch schon ab 1,1 ‰ kann die Führerscheinbehörde eine MPU anordnen, wenn Zweifel an Ihrer Fahreignung bestehen (z. B. bei bestimmten Verhaltensmustern oder Wiederholungen).
Für E-Scooter gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer, da sie als Kraftfahrzeuge gelten.
| Promillewert (Blutalkoholkonzentration – BAK) | Konsequenz (ab 21 Jahren und außerhalb der Probezeit) |
| 0,0 ‰ | Absolutes Alkoholverbot für:<ul><li>Fahranfänger in der Probezeit</li><li>Fahrer unter 21 Jahren</li></ul> |
| 0,3 ‰ | Straftat (Trunkenheit im Verkehr) möglich, wenn Sie durch Ausfallerscheinungen (z. B. Schlangenlinien, Unfall) auffällig werden. |
| 0,5 ‰ bis 1,09 ‰ | Ordnungswidrigkeit (Trunkenheitsfahrt). Strafe: in der Regel mindestens 500 € Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot. |
| Ab 1,1 ‰ | Straftat (Absolute Fahruntüchtigkeit). Strafe: Entziehung der Fahrerlaubnis, Geld- oder Freiheitsstrafe. In der Regel folgt die Anordnung einer MPU. |
Für das Fahrrad (und Pedelecs mit Tretunterstützung bis 25 km/h) gelten höhere Promillegrenzen.
| Promillewert (Blutalkoholkonzentration – BAK) | Konsequenz |
| 0,3 ‰ | Straftat (Relative Fahruntüchtigkeit) möglich, wenn Sie durch Ausfallerscheinungen oder einen Unfall auffällig werden. |
| Ab 1,6 ‰ | Straftat (Absolute Fahruntüchtigkeit). Strafe: Geldstrafe (in der Regel in Höhe eines Monatsgehalts), 3 Punkte in Flensburg und die Anordnung einer MPU. Der Verlust des Pkw-Führerscheins ist die Folge, wenn die MPU nicht bestanden oder verweigert wird. |
Die häufigsten Gründe für die Anordnung einer MPU lassen sich in folgende Bereiche unterteilen:
Hier gelten klare Grenzwerte, aber auch Ausnahmen:
Ab 1,6 Promille (Auto, Motorrad, Fahrrad, E-Scooter):
Die MPU ist in diesem Fall zwingend und wird immer angeordnet.
Zwischen 1,1 ‰ und 1,59 ‰ (Auto, Motorrad, E-Scooter):
Die MPU kann angeordnet werden, insbesondere wenn keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen festgestellt wurden (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts). Fehlen Ausfallerscheinungen trotz des hohen Wertes, deutet dies auf eine ungewöhnlich hohe Alkoholgewöhnung hin, was Zweifel an der Fahreignung begründet.
Wiederholte Alkoholfahrten:
Auch bei niedrigeren Werten (z. B. zweimal 0,5 ‰ oder mehr in kurzer Zeit) wird in der Regel eine MPU angeordnet.
Auffälligkeit bereits ab 0,3 ‰:
Wenn Sie mit einem Wert ab 0,3 ‰ durch Ausfallerscheinungen (z. B. Fahren in Schlangenlinien, Unfall) auffällig werden, kann im Einzelfall eine MPU gefordert werden.
Fahren unter Drogeneinfluss:
Die MPU wird in der Regel immer angeordnet, sobald die Fahrtüchtigkeit durch Drogen (auch Cannabis, Kokain, etc.) beeinträchtigt war oder bestimmte Nachweisgrenzen überschritten wurden.
Drogenbesitz oder -konsum außerhalb des Straßenverkehrs:
Auch der Besitz oder Konsum illegaler Drogen (z. B. Betäubungsmittelgesetz-Verstöße) außerhalb des Fahrens kann zur Anordnung einer MPU führen, wenn dadurch die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs in Frage gestellt wird.
Erreichen von 8 Punkten:
Wer 8 Punkte im Fahreignungsregister (Flensburg) erreicht, bekommt die Fahrerlaubnis entzogen und muss für die Neuerteilung eine MPU beibringen.
Erhebliche oder wiederholte Straftaten:
Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen oder auf ein hohes Aggressionspotenzial hindeuten (z. B. Nötigung, erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung, illegale Autorennen), können eine MPU nach sich ziehen.
Rechtsanwaltskanzlei
Doreen Spieß
Grünstraße 15
12555 Berlin Köpenick
Rechtsanwaltskanzlei
Doreen Spieß
Telefon 030 65497778
Telefax 030 65497779
E-Mail: kanzlei@ra-spiess.de
USt-IdNr. DE234839714